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1.
Reisevertrag
1.1. Die Reiseanmeldung wird noch Maßgabe der Ausschreibung
und mit Zugang verbindlich. Dies gilt auch für telefonische Anmeldungen.
Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim
Anmelder zustande.
1.2. Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder
der Leistungsbeschreibung nicht entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen
Bestätigung von Gecco-Tours.
2.
Zahlung
2.1. Die
Anzahlung beträgt 10% des Reisepreises, mindestens € 150.- pro Person,
höchstens € 260.- pro Person, und ist nach Erhalt unserer schriftlichen
Reisebestätigung und der Aushändigung des Sicherungsscheines umgehend zu
begleichen. Geht der Anzahlungsbetrag nicht rechtzeitig ein und wird auch
nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist
Gecco-Tours berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu
stornieren. In diesem Fall erhebt Gecco-Tours die aus Ziffer 5
ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren).
2.2. Die
Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu
leisten, Zug um Zug gegen Aushändigung der Reisedokumente.
2.3. Bei
Anmeldungen ab 30 Tage vor Reiseantritt ist die Zahlung des gesamten
Reisepreises sofort mit Erhalt der Reisebestätigung fällig.
3.
Reisedokumente
Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw.
Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt
zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit Gecco-Tours in
Verbindung zu setzen.
4.
Änderungen
4.1 Bei vom Reiseteilnehmer veranlaßten, nicht nur
geringfügigen Änderungen bis 30 Tage vor Reiseantritt wird je
Reiseteilnehmer eine Bearbeitungsgebühr von € 15,- erhoben. Ergeben sich
als Folge einer solchen Änderung für Mitreisende höhere Reisepreise, die
nicht durch Storno- bzw. Änderungsgebühren ausgeglichen werden, so gehen
etwaige Preisdifferenzen zu seinen Lasten.
4.2. Von Leistungsänderungen wird Gecco-Tours den
Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist
von 10 Tagen alternativ kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt
anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein
Kündigungsrecht des Reiseteilnehmers bleibt unberührt.
4.3. Preiserhöhungen nach Abschluß des Reisevertrages sind
bis 21 Tage vor Reiseantritt aus sachlich berechtigten und nicht
vorhersehbaren Gründen (Erhöhung der Beförderungskosten, Steuern, Gebühren,
Abgaben, Wechselkursänderungen) in dem Umfang möglich, wie nachzuweisende
Tatsachen dies rechtfertigen. Änderungen des Reisepreises sind unverzüglich
zu erklären.
Bei Preiserhöhungen über 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung kann der Reiseteilnehmer innerhalb von 10 Tagen
kostenlos zurücktreten und unverzüglich die Teilnahme an einer
gleichwertigen Reise verlangen, sofern dies möglich ist.
4.4. Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene
Leistungen können zu Teilerstattungen führen, sofern und soweit der
Leistungsträger eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber eine
gemeinsame Niederschrift bei der Reiseleitung gefertigt wurde.
4.5. Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach
Mitteilung an Gecco-Tours durch eine andere geeignete Person ersetzen
lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt € 15.- pro Person. Für Änderungen,
die nach bereits erfolgter Erstellung der Reiseunterlagen vorgenommen
werden, sind wir berechtigt, die entstandenen Mehrkosten zu berechnen,
mindestens jedoch € 51.- pro Person.
5.
Rücktritt seitens
des Reiseteilnehmers
5.1. Dieser sollte im Interesse des Reiseteilnehmers unter
Beifügung der Reiseunterlagen schriftlich erfolgen. Die in der Regel (d.h.
soweit kein Ersatz-Reiseteilnehmer vorhanden) pauschalierten
Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozent des Gesamtpreises:
-
bis zum 30.
Tag vor Reisebeginn 10%
(für KALARI KOVILAKOM gelten gesonderte Zahlungs- und
Stornobedingungen! - siehe Prospekt-)
-
bis zum 22.
Tag vor Reisebeginn 20%
-
bis zum 15.
Tag vor Reisebeginn 40%
-
bis zum 10.
Tag vor Reisebeginn 60%
-
ab dem 7.
Tag vor Reisebeginn 80%
-
bei
Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 90%
5.2. Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlichen ersparten
Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung
berücksichtigt. Es bleibt dem Reiseteilnehmer unbenommen, den Nachweis zu
führen, daß im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten
entstanden sind.
5.3. Kosten wie z.B. Visa-, Telefon-, oder Bearbeitungskosten
können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet worden.
5.4. Rücktrittskosten sind auch dann zu zahlen, wenn der
Reiseteilnehmer die Reise nicht oder nicht rechtzeitig antritt.
5.5. Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für
alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte
Regelungen festgelegt sind.
6.
Rücktritt seitens des
Reiseveranstalters
6.1. Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 20
Personen ist der Veranstalter berechtigt, die Reise bis zu 2 Wochen vor
Reisebeginn abzusagen. In diesem Fall erhält der Reiseteilnehmer den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Bei fakultativen Ausflügen
gelten teilweise abweichende Mindestteilnehmerzahlen.
6.2. Gecco-Tours ist berechtigt den Vertrag fristlos zu
kündigen, sobald der Reiseteilnehmer seine eingegangenen Vertragspflichten
verletzt.
7.
Aufhebung des
Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
7.1. Wird die Reise infolge höherer Gewalt unvorhersehbar
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der
Reiseteilnehmer als auch Gecco-Tours den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor
Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich
zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Gecco-Tours kann jedoch
für erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen.
7.2. Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der
Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden.
In diesem Fall wird Gecco-Tours die infolge der Aufhebung des Vertrages
notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen
gekündigt, hat Gecco-Tours einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder
noch zu erbringende Reiseleistungen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung
werden von Gecco-Tours und Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen. Im übrigen
fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.
8.
Versicherungen
8.1. Reiseschutz:
Eine
Reiserücktrittskostenversicherung, ist nicht im Reisepreis eingeschlossen.
Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise
abgeschlossen werden sollte. Informationsunterlagen von preisgünstigen
Reiseversicherungen liegen jeweils den Anmeldeformularen bei.
8.2. Insolvenzschutzversicherung:
Gemäß § 651 k
BGB, sind wir nur gegen Aushändigug eines Sicherungsscheines dazu berechtigt,
von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen. Der Sicherungsschein der
GENERALI Versicherung, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit
oder Konkurs des Reiseveranstalters den direkten Anspruch gegen den
Versicherer verbrieft, wird Ihnen spätestens bei Zahlung des Restreisepreises
mit den Buchungsunterlagen ausgehändigt.
9.
Paß-, Visa- und
Gesundheitsbestimmunqen
Achten Sie sorgfältig auf die in Ihren Reiseunterlagen
gegebenen Hinweise bezüglich Gesundheitsbestimmungen, sowie Paß- und
Visabestimmungen für deutsche bzw. ausländische Staatsbürger. Jeder Reisende
ist für Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Die Visa müssen Sie selbst
beantragen. Unterlagen dazu erhalten Sie von GECCO-TOURS.
10.
Andere Veranstaler:
Für Leistungen, bei denen Gecco-Tours nur als
Vermittler auftritt, haftet der jeweilige Veranstalter. Wir dürfen Ihnen
zusichern, dass alle beteiligten Leistungsträger bemüht sein werden, das
Optimale zu erreichen und weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie auf
eigene Gefahr an der Reise teilnehmen.
11.
Gewährleistung /
Schadenersatz
11.1.Wird die Reise infolge eines
Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis
mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn
Gecco-Tours eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat
verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.
11.2.Eine Fristsetzung entfällt, wenn
Abhilfe unmöglich ist oder von Gecco-Tours verweigert wird oder wenn die
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers
gerechtfertigt ist.
Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
12.
Haftung
12.1.Die vertragliche Haftung von Gecco-Tours für Schäden, die
nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt
wird. Das gleiche gilt, soweit Gecco-Tours für den Schaden allein wegen
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.2.Deliktische Schadensersatzansprüche: Für alle
Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden aus unerlaubter Handlung haftet
Gecco-Tours je Kunde und Reise jeweils bis zu € 4090,-. Liegt der Reisepreis
jedoch über € 1363,-, gilt die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis. Im
übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Kunden wird in diesem
Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluß einer Reiseunfall- und
Reisegepäckversicherung empfohlen.
12.3.Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen
beruhenden Vorschriften für Leistungsträger von Gecco-Tours
Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich Gecco-Tours bei entsprechenden
Schadensfällen auf diese berufen.
12.4. Für
Irrtümer und Druckfehler in Angeboten, Prospekten und Katalogen wird keine
Haftung durch GECCO-TOURS übernommen.
Angaben zu Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
erfolgen ohne Gewähr.
12.5. Eine
Haftung für die Richtigkeit erteilter Auskünfte oder Hinweise besteht gemäß §
676 BGB nicht. Dies gilt nicht, wenn ein besonderer Auskunftsvertrag
abgeschlossen wurde.
13.
Mitwirkungspflicht
13.1.Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine
Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu
geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
Unterläßt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so
tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13.2.Sofern bei Flügen Gepäck verloren geht oder beschädigt
wird, muß der Reiseteilnehmer eine Schadenanzeige (P.I.R.) innerhalb von 7
Tagen an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten. Bei fehlender
Schadenanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht.
14.
Behandlung von
Beanstandungen, Ausschlußfristen für Ansprüche und Verjährung
14.1.Ist einem Mangel ganz oder teilweise nicht abgeholfen
worden, ist zusammen mit der Reiseleitung eine Niederschrift zu erstellen.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der
Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise gegenüber Gecco-Tours geltend zu machen. Dies sollte in
jedem Fall schriftlich erfolgen.
14.2. Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der
Reise verjähren 6 Monate nachdem vertraglich vereinbarten Reiseende.
15.
Sonstige Bestimmungen
und Vereinbarungen
15.1.Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen
Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
15.2.Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen
der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und
weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem
Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
15.3.Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen
Gecco-Tours zur Anfechtung des Reisevertrages.
15.4.Gerichtsstand für Klagen gegen Gecco-Tours C. Ehnle ist
Dillingen/Do.
15.5.Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit,
sofern und soweit nach Drucklegung inkrafttretende gesetzliche Vorschriften
keine anderen Regelungen vorsehen.
15.6.Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
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Veranstalter: Gecco-Tours
2 C. Ehnle
2 Am Salzbrunnen 19
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2 Fax 09076 / 918878
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