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   Änderungen bei beantragung des indien-visums 

   Änderungen bei EINREISE IN SRI LANKA 

  Änderungen und Informationen zu Rail & Fly
   
     Hinweis: Bahn-Ticketautomaten in Ihrer Nähe

  EU-RICHTLINIEN FÜR FLUG-HANDGEPÄCK        FAQ

  KOSTENERSTATTUNG FÜR REISEIMPFUNGEN

 

Indien Visum - Wichtige Neuerung seit 20.Juni 2011: 

Neues Online-Visaformular mit Wirkung zum 20. Juni 2011
Nur die neuen Online-Visaformulare werden mit Wirkung zum 20. Juni 2011 angenommen.
Dies gilt sowohl für persönliche als auch für postalische Anträge.
Die Antragsteller sollten folgendes Verfahren befolgen:
 

1. Gehen Sie auf die folgende Webseite: https://indianvisaonline.gov.in/visa/
     Deutsche Übersetzung des Online-Visaformulars:   http://www.indianembassy.de/visa/visaform.html
2. Füllen Sie alle Felder im Online-Antrag aus und folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm, um das Formular auszufüllen.
3. Drucken Sie das ausgefüllte Online-Visaformular aus.

Bei postalischen Anträgen: Online Visaformular ausfüllen und dann ausdrucken!
 

Durch das neue Verfahren hat sich die Bearbeitungszeit verlängert!
Man kann die Visa nicht mehr am gleichen Tag, sondern erst nach ca. 3 Werktagen wieder abholen.
Auch die Bearbeitung auf dem Postweg hat sich auf 2 - 3 Wochen verlängert.

 

SRI LANKA: Neues Online-Visaformular - seit 1.1.2012

Für Deutsche besteht in Sri Lanka Pass- und Visumpflicht. Bis zum 31.12.2011 wurden Touristenvisa mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen noch bei der Einreise nach Sri Lanka am Flughafen Colombo kostenlos erteilt.

Bei Einreisen ab dem 01.01.2012 ist für Deutsche die vorherige Einholung eines gebührenpflichtigen Visums erforderlich. Dieses muss als „Electronic Travel Authorization“ (ETA) im Online Verfahren unter www.eta.gov.lk beantragt werden.

Gegen Aufpreis und in Ausnahmefällen kann das Visum auch bei der Einreise am Flughafen ausgestellt werden.
Die Gebühr für ein Besuchsvisum mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen für die einmalige Einreise beträgt 20 USD.
Wenn das Visum bei der Einreise am Flughafen ausgestellt wird, erhöht sich die die Gebühr auf 25 USD.
Kinder unter 12 Jahren können gebührenfrei einreisen.
 

Es gibt, von offizieller sri-lankischer Seite bislang unbestätigte, Informationen,
wonach während einer dreimonatigen Übergangsfrist bis zum 31.03.2012 (spätester Einreisetag)
für Reisen, die vor dem 31.12.2011 gebucht wurden, keine ETA erforderlich sein soll.
Dies soll sowohl für Individualreisen, als auch für Reisen gelten, die über ein Reiseunternehmen gebucht wurden.
Für genauere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an die zuständige sri-lankische Auslandsvertretung.

Für detaillierte Informationen zur Beantragung des Visums und zur Höhe der Gebühren
wenden Sie sich bitte an die zuständige sri-lankische Auslandsvertretung oder konsultieren Sie die o.g. Webseite.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern,
ohne dass das Auswärtige Amt oder die Reisunternehmen hiervon vorher unterrichtet werden.
Gecco-Tours übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften
und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.

Informationen unter:
http://www.srilanka-botschaft.de/Deutsche_Homepage_neu/Consular/VisaD.htm

siehe Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/SriLankaSicherheit.html
 

 

Änderungen bei Rail & Fly seit 2.Aug. 2010

Bisher wurde für eine Hin- und Rückreise mit Rail & Fly eine Pickup Nummer in die Buchung vergeben, mit der Sie in einem Vorgang die Fahrscheine für Hin- und Rückreise an den Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn ziehen konnten.

Ab Buchungsdatum 02. August 2010 wird bei Buchung von Rail&Fly-Segmenten
eine separate Pickup Nummer für den Hinweg und eine weitere für den Rückweg ausgewiesen.

Neu ist auch, dass die Fahrkarten erst 72 Stunden vor Fahrtantritt zur Verfügung stehen werden.
Es ist also so nicht mehr möglich vor Reiseantritt auch die Fahrkarte für die Rückreise zu erhalten.
Auch diese steht erst 72 Stunden vor dem Rückreisedatum zur Verfügung.

Da Flugtickets größtenteils als elektronische Tickets erstellt werden, hat die Deutsche Bahn in Zusammenarbeit mit den Linienfluggesellschaften, Reiseveranstaltern und Reisebüros eine eTicketing-Lösung umgesetzt. Bitte rufen Sie die Reisendeninformationen auf und machen Sie sich mit diesen vertraut.

Hier können Sie den nächsten
Fernverkehrsautomaten abfragen.
Nur an den mit "Fernverkehr" angegebenen Automaten können Rail&Fly-Fahrkarten abgeholt werden.

Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Angebot Rail&Fly

Rail&Fly beinhaltet die Bahnreise

  •  von/zu jedem der über 5.600 DB-Bahnhöfe
  •  von/zu jedem deutschen Flughafen sowie den Flughafen Basel, auf dem gesamten DB-Streckennetz (ca. 34.000 Schienenkilometer). Unter dieser Tabelle finden Sie die Liste der im Rail&Fly-Coupon enthaltenen kostenlosen Flughafenanschlüsse.
  •  in allen DB-Zügen (inklusive ICE) außer Thalys, DB Autozug, Sonderzüge und begrenzt in City Night Line Zügen (Fahrten innerhalb eines Verkehrsverbundes nur in Verbindung mit Zügen des Fernverkehrs).
  •  Für die ICE Sprinter Züge besteht eine Reservierungspflicht und es wird ein separater Aufpreis in Höhe von 16,50 Euro für die 1. Klasse bzw. 11,50 Euro für die 2. Klasse erhoben. Sie können die Reservierung / Lösen des Aufpreises in unseren DB Reisezentren und in allen DB Agenturen durchführen.
  •  Die Rail&Fly Coupons gelten am Tag vor dem Abflugtag, am Abflugtag selbst, am Tag der Rückkunft und am Tag danach.

Bitte beachten Sie

  •  Rail&Fly ist ein Angebot der Airlines und kann dadurch zusätzliche Bestimmungen/Einschränkungen enthalten. Bitte erkundigen Sie sich hierüber unbedingt vor Flugticketausstellung bei der Airline oder dessen Agenten.
  •  Reisen mehr als 9 Personen gemeinsam in einem Zug, kontaktieren Sie bitte die anbietende Airline. Diese klärt ab, ob und in welchen Zügen eine Beförderung möglich ist.
  •  Rail&Fly Tickets gelten nicht für Fahrten innerhalb von Verkehrsverbünden, d.h. innerhalb des Nahverkehrs vor Ort. Wenn Sie beispielsweise in Essen wohnen und das Rail&Fly-Ticket zum Flughafen Düsseldorf nutzen möchten, können Sie den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen. Anstelle dessen dürfen Sie mit ICE und IC anreisen.)

Quelle: Deutsche Bahn AG

 

EU-RICHTLINIEN FÜR FLUG-HANDGEPÄCK

Auf Flügen, die in der EU starten sowie auf Anschlussflügen ab Europa dürfen seit 6. November 2006 Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Dazu gehören auch alle innerdeutschen Flüge.

Flüssige und gelartige Produkte, wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel, sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen.
• Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen
   (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge).
• Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel
   (z.B. sogenannte "Zipp-Beutel") mit max. 1L Fassungsvermögen transportiert werden.
• Je ein Beutel pro Person
• Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.

Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.

Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Eine ähnliche Regelung gilt bereits seit 29. September 2006 auf Flügen und Umsteigeverbindungen in die USA.
 

Duty Free Artikel, die an Flughäfen in der EU oder an Bord von in der EU registrierten Flugzeugen, z. B. auf einem Lufthansa Flug, erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt (gilt nicht für Codeshare Flüge). Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen.

Wir haben keinen Einfluss auf diese gesetzlichen Auflagen und bitten unsere Fluggäste, diese bereits bei der Reiseplanung zu berücksichtigen und das Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren.

Da sich diese Sonderregelungen kurzfristig ändern können, informieren Sie sich bitte noch einmal unmittelbar vor Ihrem Abflug über die aktuellen Bestimmungen.

Diese Gegenstände können Sie nicht mit in die Kabine nehmen
Im Handgepäck nicht zulässig sind Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen könnten:
• Waffen und waffenähnliche Gegenstände, die ein Projektil abfeuern können
• Waffenimitate
• Spitze und scharfe Gegenstände (z. B. Scheren, Taschenmesser)
• Stumpfe Gegenstände (z. B. Baseballschläger)
• Alle weiteren gefährlichen Gegenstände
 

Diese Gegenstände können Sie zusätzlich zum Handgepäck mit in die Kabine nehmen:
Zusätzl. zu Ihren Handgepäckstücken u. techn. Geräten können Sie diese Gegenstände mit in die Kabine nehmen:
• Eine Handtasche, kleine Umhänge- oder Handgelenktasche (auch kleine Laptoptasche) und deren Inhalt
• Einen Mantel, Umhang oder eine Reisedecke
• Eine kleine Kamera oder ein Fernglas
• Eine angemessene Menge Reiselektüre
• Einen Babytragekorb und Babynahrung für die Reise
• Ein Paar Gehhilfen oder andere orthopädische Hilfsmittel, auf die Sie angewiesen sind


Häufig gestellte Fragen zu den neuen Bestimmungen:

Was bedeutet in diesem Zusammenhang „Flüssigkeit“?
Die Verordnung definiert Flüssigkeiten in weitem Sinne, da als Grundlage für Sprengstoffe viele unterschiedliche Flüssigkeitsarten verwendet werden könnten. Bei einigen Dingen handelt es sich ganz offensichtlich um Flüssigkeiten, wie Getränke oder Parfum. Bei anderen Stoffen ist dies nicht so offensichtlich, wie Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen und die Inhalte von Aerosolen. Hierunter fallen z.B. Zahnpasten, Haargel, Gesichtscremes, flüssige Seifen, Deodorants und Rasierschaum.
Warum gilt die neue Verordnung für all die genannten Flüssigkeitsarten? Dies ist der Fall, weil Sprengstoffe bekanntermaßen als reine Flüssigkeiten oder auch als halbflüssige Gels hergestellt werden können. Es gibt hier also zahlreiche Erscheinungsformen.

Was ist mit Passagieren, die Arzneimittel oder besondere Nahrungsmittel in flüssiger Form benötigen?
Die neue Verordnung sieht gewisse Ausnahmen bei der Einschränkung für Arznei- und Nahrungsmittel in flüssiger Form vor.
Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung und Diabetikerkost), die für die Dauer des Fluges unbedingt benötigt werden (z. B. Nasenspray, Augentropfen oder Insulin) dürfen mit an Bord genommen werden.
Die Notwendigkeit zur Mitnahme im Handgepäck muss im Zweifelsfall vom Fluggast glaubhaft gemacht werden (z. B. Vorlage eines Rezeptes oder ein ärztliches Attest).
Medikamente oder Babynahrung können außerhalb des transparenten Plastikbeutels transportiert werden, müssen aber an der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.

Welche Art von Plastikbeutel dürfen verwendet werden?
Die Verordnung legt kein konkretes Modell fest, das verwendet werden muss. Damit würde sie weit übers Ziel hinausschießen. Die Passagiere können jeden beliebigen Beutel verwenden, solange dieser den Anforderungen der Verordnung gerecht wird:
Der Beutel muss durchsichtig und wieder verschließbar sein und darf das Fassungsvermögen von einem Liter nicht überschreiten.
Hier kämen z.B. Gefrierbeutel in Betracht, die in den meisten Supermärkten verkauft werden. Sie kosten rd. 10 Cent pro Beutel.

Warum sollen „wieder verschließbare“ Beutel verwendet werden?
Die Verordnung sieht aus rein praktischen Gründen „wieder verschließbare“ Beutel vor. Einerseits müssen die Passagiere ihre Taschen fest verschließen können, so dass ihre Habseligkeiten nicht herausfallen, was für Reisende besonders ungünstig wäre. Andererseits muss das Kontrollpersonal die Taschen öffnen können, um die Inhalte überprüfen zu können. Daher sind wieder verschließbare Beutel erforderlich.

Wir raten Ihnen, sich bei den Fluggesellschaften und Flughäfen bzw. auf deren Internetseiten vor Reiseantritt über die Einzelheiten zu informieren.
 


        

KOSTENERSTATTUNG FÜR REISEIMPFUNGEN
Centrum für Reisemedizin:  "Seit Juni 2007 erstatten zahlreiche gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten erstmals die Kosten für alle wichtigen Auslandsreiseimpfungen. Neben Tetanus und Diphtherie werden jetzt beispielsweise auch Impfungen gegen Hepatitis A, Hepatitis B und Tollwut übernommen. Ein Teil der Krankenversicherungen hat ihr Leistungspaket sogar auf die Malariaprophylaxe ausgeweitet.
Häufig werden die Gesundheitsgefahren, die mit einer Auslandsreise verbunden sind, unterschätzt. Darüber hinaus wurde die reisemedizinische Vorsorge aufgrund der bisher anfallenden Kosten für Schutzimpfungen oftmals vernachlässigt. Reisenden bietet sich nun die Möglichkeit, die Risikovorsorge optimal zu gestalten. Denn Impfungen gehören zu den wichtigsten und effektivsten Vorsorgemaßnahmen. Durch einen auf das Reiseziel abgestimmten Impfschutz könnten viele Erkrankungen von Urlaubern verhindert werden.
Wichtige Informationen zu Impfungen und das Wesentliche zu deren Kostenerstattung bei privaten Auslandsreisen:

ABRECHNUNG:
Bereits über 27 Millionen Versicherte profitieren von einer Erstattung der Kosten für Reiseimpfungen, sofern sie im Zusammenhang mit einer privaten Auslandsreise stehen. Dabei werden sowohl die Impfleistung des Arztes als auch die Impfstoffe erstattet. Versicherte müssen i.d.R. nur die gesetzliche Zuzahlung (10 % des Impfstoffpreises, mind. 5 € und max. 10 €) selbst tragen. Die Praxisgebühr von 10 € fällt bei Vorsorgeimpfungen grundsätzlich nicht an. Impfkosten für berufliche Auslandsreisen müssen vom Arbeitgeber getragen werden.
Die Abrechnung der Reiseimpfungen erfolgt überwiegend nach dem Kostenerstattungsverfahren, d.h. Sie als Versicherter treten für die Leistung zunächst in Vorkasse. Die entstandenen Kosten, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung, werden Ihnen nach Einreichen der Rechnungen nachträglich von Ihrer Krankenkasse erstattet. Eine Abrechnung über die Krankenversicherungskarte ist in einigen Bundesländern bei Ärzten mit kassenärztlicher Zulassung möglich. Fragen Sie Ihren Arzt!
Sind Sie privat versichert? Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer privaten Krankenversicherung ob die Kosten erstattet werden.

Ob auch Ihre Krankenkasse die Kosten für notwendige Reiseimpfungen übernimmt, erfahren Sie hier.

INFO-Flyer:

Der Info-Flyer "Reiseimpfungen - Wer zahlt?" ist außerdem bei http://www.crm.de/krankenkassen/index.html  zum Download eingestellt oder kann mit einem frankierten (55 Cent) und adressierten Rückumschlag (DIN Lang) angefordert werden bei:

CRM Centrum für Reisemedizin, Hansaallee 321, 40549 Düsseldorf

Ärzte und Apotheken können ein Aktionspaket mit 25 Info-Flyern und ein DIN A2 Poster kostenlos beim CRM in Düsseldorf bestellen: Fax: 0211/904 29 69, E-Mail unter: reiseimpfungen@crm.de          

 

Qualifizierte reisemedizinische Beratung:
Lassen Sie sich spätestens sechs Wochen vor Ihrer nächsten Reise qualifiziert über gesundheitliche Risiken Ihres Urlaubszieles beraten. So bleibt noch genügend Zeit, um fehlende Impfungen durchzuführen. Eine Liste mit Adressen von reisemedizinisch fortgebildeten Ärzten und Apotheken veröffentlicht das CRM hier .

Hinweis: Eine Impfung gegen Gelbfieber, eine durch Mücken übertragene Krankheit, darf nur in zugelassenen Gelbfieber-Impfstellen erfolgen.   

 


 

Änderungen bei Beantragung des Indien-Visums

Wichtige Neuerung 2010:
1.) Personen, die Indien mit einem Touristenvisum besuchen, dürfen nach erfolgter Ausreise
          erst zwei Monate nach dem Datum der Ausreise
wieder einreisen
2.) Ein neues Touristenvisum wird erst ausgestellt, wenn das vorherige mindestens 1 Monat abgelaufen ist.
          (Aufhebung + Neubeantragung sind nicht möglich).

 

Achtung: Neues Antragsverfahren für Visa!

Bei den Indischen Generalkonsulaten und Botschaften werden keine Visa mehr beantragen!
Für ALLE Anträge für müssen Sie sich ab sofort an die jeweiligen Büros wenden.

Alle Details und Änderungen haben wir für Sie zusammengefasst:
Informationen zum Indien-Visum


Unsere Reise-Fernseh-Tipps zu INDIEN & AYURVEDA:
 

Datum

Start

Ende

Auf

Sendung

         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         

 

Do 02.06.11     09:00 - 09:45 Uhr      PHOENIX

  Sendereihe:   "Gesundheit!"                             Bayrischer Rundfunk
     Thema:  Wie andere heilen:  Ayurvedische Medizin  
 

Dieser Film wurde vom Bayrischen Rundfunk zusammen mit GECCO-TOURS konzipiert und durchgeführt in Form einer Gruppenreise.
Diese Kerala-Rundreise (SI-01), kombiniert mit einer 7-tägigen Ayurveda-Schnupperkur können Sie nachlesen auf unserer Südindien-Seite.

(Download: pdf-Prospekt dieser Ayurveda-Reise) 

Die Aufnahmen für die Ayurveda-Kur wurden gedreht im
MARARI BEACH CENTER, im südindischen Kerala.

 


Sendereihe:   "FERNWEHSIKKIM  "Das letzte Shangrila"
                                 eine Dokumentation mit unserer BR-Reisegruppe

Sobald dieser Film wiederholt wird, geben wir den Termin hier bekannt.
Dieser Film wurde mit GECCO-TOURS konzipiert und durchgeführt
 in Form einer Gruppenreise.

 Informationen zu dieser Reise finden Sie hier: SIKKIM/DARJEELING Reise
 


Sendereihe:   "Länder - Menschen - Abenteuer"
Thema: Nordindien/Rajasthan - Paläste, Tempel und Maharajas

Sobald dieser Film wiederholt wird, geben wir den Termin hier bekannt.

Dieser Film wurde mit GECCO-TOURS konzipiert und durchgeführt
 in Form einer Gruppenreise
vom 9. - 23.Oktober 2006
 

 

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Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

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