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Änderungen bei beantragung des indien-visums
Änderungen bei EINREISE IN SRI
LANKA
Änderungen und
Informationen zu Rail & Fly
Hinweis:
Bahn-Ticketautomaten in Ihrer Nähe
EU-RICHTLINIEN FÜR
FLUG-HANDGEPÄCK
FAQ
KOSTENERSTATTUNG FÜR
REISEIMPFUNGEN
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Indien Visum -
Wichtige Neuerung seit 20.Juni 2011:
Neues Online-Visaformular mit Wirkung zum
20. Juni 2011
Nur die neuen
Online-Visaformulare werden mit Wirkung zum 20. Juni 2011
angenommen.
Dies gilt sowohl für persönliche als auch für postalische
Anträge.
Die Antragsteller sollten folgendes Verfahren befolgen:
1. Gehen Sie auf die folgende Webseite:
https://indianvisaonline.gov.in/visa/
Deutsche Übersetzung des
Online-Visaformulars:
http://www.indianembassy.de/visa/visaform.html
2. Füllen Sie alle Felder im Online-Antrag aus und folgen Sie den
Anweisungen auf dem Bildschirm, um das Formular auszufüllen.
3. Drucken Sie das ausgefüllte Online-Visaformular aus.
Bei postalischen Anträgen: Online Visaformular ausfüllen und dann
ausdrucken!
Durch das neue Verfahren hat sich die
Bearbeitungszeit verlängert!
Man kann die Visa nicht mehr am gleichen Tag, sondern erst nach ca. 3
Werktagen wieder abholen.
Auch die Bearbeitung auf dem Postweg hat sich auf 2 - 3 Wochen verlängert.
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SRI LANKA: Neues
Online-Visaformular - seit 1.1.2012
Für Deutsche besteht in Sri Lanka Pass- und Visumpflicht. Bis
zum 31.12.2011 wurden Touristenvisa mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen
noch bei der Einreise nach Sri Lanka am Flughafen Colombo kostenlos erteilt.
Bei Einreisen ab dem 01.01.2012 ist für Deutsche die
vorherige Einholung eines gebührenpflichtigen Visums erforderlich.
Dieses muss als „Electronic Travel Authorization“ (ETA) im Online
Verfahren unter
www.eta.gov.lk beantragt werden.
Gegen Aufpreis und in
Ausnahmefällen
kann das Visum auch bei der Einreise am Flughafen ausgestellt werden.
Die Gebühr für ein Besuchsvisum mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen
für die einmalige Einreise beträgt 20 USD.
Wenn das Visum bei der Einreise am Flughafen ausgestellt wird, erhöht sich die
die Gebühr auf 25 USD.
Kinder unter 12 Jahren können gebührenfrei einreisen.
Es gibt, von offizieller sri-lankischer Seite
bislang unbestätigte, Informationen,
wonach während einer dreimonatigen Übergangsfrist bis zum 31.03.2012 (spätester
Einreisetag)
für Reisen, die vor dem 31.12.2011 gebucht wurden, keine ETA erforderlich sein
soll.
Dies soll sowohl für Individualreisen, als auch für Reisen gelten, die über ein
Reiseunternehmen gebucht wurden.
Für genauere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an die zuständige
sri-lankische Auslandsvertretung. Für detaillierte Informationen zur
Beantragung des Visums und zur Höhe der Gebühren
wenden Sie sich bitte an die zuständige sri-lankische Auslandsvertretung oder
konsultieren Sie die o.g. Webseite.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig
ändern,
ohne dass das Auswärtige Amt oder die Reisunternehmen hiervon vorher
unterrichtet werden.
Gecco-Tours übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten
Einreisebestimmungen keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die
zuständigen Botschaften
und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Informationen
unter:
http://www.srilanka-botschaft.de/Deutsche_Homepage_neu/Consular/VisaD.htm
siehe Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/SriLankaSicherheit.html
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Änderungen bei Rail & Fly
seit 2.Aug. 2010
Bisher wurde für eine Hin- und Rückreise mit Rail & Fly
eine Pickup Nummer in die Buchung vergeben,
mit der Sie in einem Vorgang die Fahrscheine für Hin- und Rückreise an den
Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn ziehen konnten.
Ab Buchungsdatum 02.
August 2010 wird bei Buchung von Rail&Fly-Segmenten
eine separate Pickup Nummer für den Hinweg und eine
weitere für den Rückweg ausgewiesen.
Neu ist auch, dass die
Fahrkarten erst 72 Stunden vor Fahrtantritt zur Verfügung stehen werden.
Es ist also so nicht mehr möglich vor Reiseantritt auch die Fahrkarte für die
Rückreise zu erhalten.
Auch diese steht erst 72 Stunden vor dem Rückreisedatum
zur Verfügung.
Da Flugtickets größtenteils als elektronische
Tickets erstellt werden, hat die Deutsche Bahn in Zusammenarbeit mit den
Linienfluggesellschaften, Reiseveranstaltern und Reisebüros eine
eTicketing-Lösung umgesetzt. Bitte rufen Sie die Reisendeninformationen
auf und machen Sie sich mit diesen vertraut.
Hier können Sie den nächsten
Fernverkehrsautomaten abfragen.
Nur an den mit "Fernverkehr" angegebenen Automaten können
Rail&Fly-Fahrkarten abgeholt werden.
Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Angebot
Rail&Fly
Rail&Fly beinhaltet die Bahnreise
- von/zu jedem der über 5.600
DB-Bahnhöfe
- von/zu jedem deutschen Flughafen
sowie den Flughafen Basel, auf dem gesamten DB-Streckennetz (ca. 34.000
Schienenkilometer). Unter dieser Tabelle finden Sie die Liste der im
Rail&Fly-Coupon enthaltenen kostenlosen Flughafenanschlüsse.
- in allen DB-Zügen (inklusive ICE)
außer Thalys, DB Autozug, Sonderzüge und begrenzt in City Night Line
Zügen (Fahrten innerhalb eines Verkehrsverbundes nur in Verbindung mit
Zügen des Fernverkehrs).
- Für die ICE Sprinter Züge besteht
eine Reservierungspflicht und es wird ein separater Aufpreis in Höhe von
16,50 Euro für die 1. Klasse bzw. 11,50 Euro für die 2. Klasse erhoben.
Sie können die Reservierung / Lösen des Aufpreises in unseren DB
Reisezentren und in allen DB Agenturen durchführen.
- Die Rail&Fly Coupons gelten am Tag
vor dem Abflugtag, am Abflugtag selbst, am Tag der Rückkunft und am Tag
danach.
Bitte beachten Sie
- Rail&Fly ist ein Angebot der
Airlines und kann dadurch zusätzliche Bestimmungen/Einschränkungen
enthalten. Bitte erkundigen Sie sich hierüber unbedingt vor
Flugticketausstellung bei der Airline oder dessen Agenten.
- Reisen mehr als 9 Personen
gemeinsam in einem Zug, kontaktieren Sie bitte die anbietende Airline.
Diese klärt ab, ob und in welchen Zügen eine Beförderung möglich ist.
- Rail&Fly Tickets gelten
nicht für Fahrten innerhalb von Verkehrsverbünden,
d.h. innerhalb des Nahverkehrs vor Ort. Wenn Sie
beispielsweise in Essen wohnen und das Rail&Fly-Ticket zum Flughafen
Düsseldorf nutzen möchten, können Sie den öffentlichen Nahverkehr nicht
nutzen. Anstelle dessen dürfen Sie mit ICE und IC anreisen.)
Quelle: Deutsche
Bahn AG
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EU-RICHTLINIEN FÜR
FLUG-HANDGEPÄCK
Auf Flügen, die in der EU starten sowie auf
Anschlussflügen ab Europa dürfen seit 6. November 2006 Flüssigkeiten nur noch
eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Dazu gehören auch alle
innerdeutschen Flüge.
Flüssige und gelartige Produkte, wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel, sind im
Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen.
• Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml
fassen
(es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge).
• Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder
verschließbaren Plastikbeutel
(z.B. sogenannte "Zipp-Beutel") mit max. 1L Fassungsvermögen
transportiert werden.
• Je ein Beutel pro Person
• Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.
Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an
Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden.
Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.
Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord
genommen werden. Eine ähnliche Regelung gilt bereits seit 29. September 2006 auf
Flügen und Umsteigeverbindungen in die USA.
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Duty Free Artikel, die an Flughäfen in der EU oder an Bord von in der EU
registrierten Flugzeugen, z. B. auf einem Lufthansa Flug, erworben wurden,
dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom
selben Tag vorliegt (gilt nicht für Codeshare Flüge). Die Versiegelung der
Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen.
Wir haben keinen Einfluss auf diese gesetzlichen Auflagen und bitten unsere
Fluggäste, diese bereits bei der Reiseplanung zu berücksichtigen und das
Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren.
Da sich diese Sonderregelungen kurzfristig ändern können, informieren Sie sich
bitte noch einmal unmittelbar vor Ihrem Abflug über die aktuellen Bestimmungen. |
Diese Gegenstände können Sie nicht mit in die Kabine nehmen
Im Handgepäck nicht zulässig sind Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen
könnten:
• Waffen und waffenähnliche Gegenstände, die ein Projektil abfeuern können
• Waffenimitate
• Spitze und scharfe Gegenstände (z. B. Scheren, Taschenmesser)
• Stumpfe Gegenstände (z. B. Baseballschläger)
• Alle weiteren gefährlichen Gegenstände
Diese Gegenstände können Sie zusätzlich zum Handgepäck mit in die Kabine
nehmen:
Zusätzl. zu Ihren Handgepäckstücken u. techn. Geräten können Sie diese
Gegenstände mit in die Kabine nehmen:
• Eine Handtasche, kleine Umhänge- oder Handgelenktasche (auch kleine
Laptoptasche) und deren Inhalt
• Einen Mantel, Umhang oder eine Reisedecke
• Eine kleine Kamera oder ein Fernglas
• Eine angemessene Menge Reiselektüre
• Einen Babytragekorb und Babynahrung für die Reise
• Ein Paar Gehhilfen oder andere orthopädische Hilfsmittel, auf die Sie
angewiesen sind |
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Häufig gestellte
Fragen zu den neuen Bestimmungen: |
Was bedeutet in diesem Zusammenhang
„Flüssigkeit“?
Die Verordnung definiert Flüssigkeiten in weitem Sinne, da als Grundlage für
Sprengstoffe viele unterschiedliche Flüssigkeitsarten verwendet werden könnten.
Bei einigen Dingen handelt es sich ganz offensichtlich um Flüssigkeiten, wie
Getränke oder Parfum. Bei anderen Stoffen ist dies nicht so offensichtlich, wie
Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen und die
Inhalte von Aerosolen. Hierunter fallen z.B. Zahnpasten, Haargel,
Gesichtscremes, flüssige Seifen, Deodorants und Rasierschaum.
Warum gilt die neue Verordnung für all die genannten Flüssigkeitsarten? Dies ist
der Fall, weil Sprengstoffe bekanntermaßen als reine Flüssigkeiten oder auch als
halbflüssige Gels hergestellt werden können. Es gibt hier also zahlreiche
Erscheinungsformen. |
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Was ist mit Passagieren, die Arzneimittel oder
besondere Nahrungsmittel
in flüssiger Form benötigen?
Die neue Verordnung sieht gewisse Ausnahmen bei der Einschränkung für Arznei-
und Nahrungsmittel in flüssiger Form vor.
Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung und Diabetikerkost), die für
die Dauer des Fluges unbedingt benötigt werden (z. B. Nasenspray, Augentropfen
oder Insulin) dürfen mit an Bord genommen werden.
Die Notwendigkeit zur Mitnahme im Handgepäck muss im Zweifelsfall vom Fluggast
glaubhaft gemacht werden (z. B. Vorlage eines Rezeptes oder ein ärztliches
Attest).
Medikamente oder Babynahrung können außerhalb des transparenten Plastikbeutels
transportiert werden, müssen aber an der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt
werden. |
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Welche Art von Plastikbeutel dürfen verwendet werden?
Die Verordnung legt kein konkretes Modell fest, das
verwendet werden muss. Damit würde sie weit übers Ziel hinausschießen. Die
Passagiere können jeden beliebigen Beutel verwenden, solange dieser den
Anforderungen der Verordnung gerecht wird:
Der Beutel muss durchsichtig und wieder verschließbar sein und darf das
Fassungsvermögen von einem Liter nicht überschreiten.
Hier kämen z.B. Gefrierbeutel in Betracht, die in den meisten Supermärkten
verkauft werden. Sie kosten rd. 10 Cent pro Beutel. |
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Warum sollen „wieder verschließbare“ Beutel verwendet
werden?
Die Verordnung sieht aus rein praktischen Gründen „wieder
verschließbare“ Beutel vor. Einerseits müssen die Passagiere ihre Taschen fest
verschließen können, so dass ihre Habseligkeiten nicht herausfallen, was für
Reisende besonders ungünstig wäre. Andererseits muss das Kontrollpersonal die
Taschen öffnen können, um die Inhalte überprüfen zu können. Daher sind wieder
verschließbare Beutel erforderlich. |
Wir raten Ihnen, sich bei den Fluggesellschaften und Flughäfen
bzw. auf deren Internetseiten vor
Reiseantritt über die Einzelheiten zu informieren.
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KOSTENERSTATTUNG FÜR
REISEIMPFUNGEN
Centrum für
Reisemedizin:
"Seit Juni 2007 erstatten zahlreiche gesetzliche Krankenkassen ihren
Versicherten erstmals die Kosten für alle wichtigen Auslandsreiseimpfungen.
Neben Tetanus und Diphtherie werden jetzt beispielsweise auch Impfungen gegen
Hepatitis A, Hepatitis B und Tollwut übernommen. Ein Teil der
Krankenversicherungen hat ihr Leistungspaket sogar auf die Malariaprophylaxe
ausgeweitet.
Häufig werden die Gesundheitsgefahren, die mit einer Auslandsreise verbunden
sind, unterschätzt. Darüber hinaus wurde die reisemedizinische Vorsorge
aufgrund der bisher anfallenden Kosten für Schutzimpfungen oftmals
vernachlässigt. Reisenden bietet sich nun die Möglichkeit, die Risikovorsorge
optimal zu gestalten. Denn Impfungen gehören zu den wichtigsten und
effektivsten Vorsorgemaßnahmen. Durch einen auf das Reiseziel abgestimmten
Impfschutz könnten viele Erkrankungen von Urlaubern verhindert werden.
Wichtige Informationen zu Impfungen und das Wesentliche zu deren
Kostenerstattung bei privaten Auslandsreisen:
ABRECHNUNG:
Bereits über 27 Millionen Versicherte profitieren von einer Erstattung der
Kosten für Reiseimpfungen, sofern sie im Zusammenhang mit einer privaten
Auslandsreise stehen. Dabei werden sowohl die Impfleistung des Arztes als auch
die Impfstoffe erstattet. Versicherte müssen i.d.R. nur die gesetzliche
Zuzahlung (10 % des Impfstoffpreises, mind. 5 € und max. 10 €) selbst tragen.
Die Praxisgebühr von 10 € fällt bei Vorsorgeimpfungen grundsätzlich nicht an.
Impfkosten für berufliche Auslandsreisen müssen vom Arbeitgeber getragen
werden.
Die Abrechnung der Reiseimpfungen erfolgt überwiegend nach dem
Kostenerstattungsverfahren, d.h. Sie als Versicherter treten für die Leistung
zunächst in Vorkasse. Die entstandenen Kosten, abzüglich der gesetzlichen
Zuzahlung, werden Ihnen nach Einreichen der Rechnungen nachträglich von Ihrer
Krankenkasse erstattet. Eine Abrechnung über die Krankenversicherungskarte ist
in einigen Bundesländern bei Ärzten mit kassenärztlicher Zulassung möglich.
Fragen Sie Ihren Arzt!
Sind Sie privat versichert? Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer
privaten Krankenversicherung ob die Kosten erstattet werden.
Ob auch Ihre Krankenkasse die Kosten für notwendige Reiseimpfungen übernimmt,
erfahren Sie
hier. |
INFO-Flyer:
Der Info-Flyer "Reiseimpfungen - Wer zahlt?" ist außerdem bei
http://www.crm.de/krankenkassen/index.html zum
Download eingestellt oder kann mit einem frankierten (55 Cent) und
adressierten Rückumschlag (DIN Lang) angefordert werden bei:
CRM Centrum für Reisemedizin, Hansaallee 321, 40549 Düsseldorf
Ärzte und Apotheken können ein Aktionspaket mit 25 Info-Flyern und ein DIN
A2 Poster kostenlos beim CRM in Düsseldorf bestellen: Fax: 0211/904 29 69,
E-Mail unter:
reiseimpfungen@crm.de
Qualifizierte reisemedizinische Beratung:
Lassen Sie sich spätestens sechs Wochen vor Ihrer nächsten Reise
qualifiziert über gesundheitliche Risiken Ihres Urlaubszieles beraten. So
bleibt noch genügend Zeit, um fehlende Impfungen durchzuführen. Eine Liste
mit Adressen von reisemedizinisch fortgebildeten Ärzten und Apotheken
veröffentlicht das CRM
hier
.
Hinweis: Eine Impfung gegen Gelbfieber, eine durch Mücken übertragene
Krankheit, darf nur in zugelassenen Gelbfieber-Impfstellen erfolgen.
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Änderungen bei
Beantragung des Indien-Visums
Wichtige Neuerung 2010:
1.) Personen, die Indien mit einem Touristenvisum besuchen, dürfen nach
erfolgter Ausreise
erst zwei Monate nach dem
Datum der Ausreise wieder einreisen
2.) Ein neues Touristenvisum wird erst ausgestellt, wenn das vorherige
mindestens 1 Monat abgelaufen ist.
(Aufhebung +
Neubeantragung sind nicht möglich).
Achtung: Neues Antragsverfahren für Visa!
Bei den Indischen Generalkonsulaten und Botschaften
werden
keine Visa mehr beantragen!
Für ALLE Anträge für müssen Sie sich ab sofort an die jeweiligen Büros wenden.
Alle Details und Änderungen haben wir für Sie zusammengefasst:
Informationen zum Indien-Visum

Unsere Reise-Fernseh-Tipps zu INDIEN &
AYURVEDA:
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Start |
Ende |
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Do 02.06.11
09:00 - 09:45 Uhr
PHOENIX
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Sendereihe:
"Gesundheit!"

Thema: Wie andere heilen:
Ayurvedische Medizin
Dieser Film wurde vom Bayrischen Rundfunk zusammen mit GECCO-TOURS konzipiert
und durchgeführt in Form
einer Gruppenreise.
Diese Kerala-Rundreise (SI-01), kombiniert mit einer 7-tägigen
Ayurveda-Schnupperkur
können Sie nachlesen auf unserer Südindien-Seite.
(Download: pdf-Prospekt dieser Ayurveda-Reise)
Die Aufnahmen für die Ayurveda-Kur wurden gedreht im
MARARI BEACH CENTER,
im südindischen Kerala.
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Sendereihe:
"FERNWEH" SIKKIM
"Das letzte Shangrila"
eine Dokumentation mit unserer BR-Reisegruppe
Sobald dieser Film wiederholt wird, geben wir den Termin hier bekannt.
Dieser Film wurde mit GECCO-TOURS konzipiert und durchgeführt
in Form einer Gruppenreise.
Informationen zu dieser Reise finden Sie hier:
SIKKIM/DARJEELING Reise
Sendereihe:
"Länder - Menschen - Abenteuer"
Thema:
Nordindien/Rajasthan - Paläste, Tempel und Maharajas
Sobald dieser Film wiederholt wird, geben wir den Termin hier bekannt.
Dieser Film wurde mit GECCO-TOURS konzipiert und durchgeführt
in Form einer Gruppenreise
vom 9. - 23.Oktober 2006

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Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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